Maßschuhe – wichtig zu wissen
Die gesetzliche Krankenversicherung tritt ein, wenn bei Krankheitsbildern oder Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung oder Einlagen möglich ist.
Der Leistungsumfang umfasst auch den optisch an den Massschuh angepassten Schuh für die nicht versorgungsbedürftige Seite. Zu den notwendigen Änderungen gehören insbesondere Erweiterungen und Ergänzungen.