Arbeitsschuhe
Speziell angepasste Einlagen, sowie das richtige Schuhwerk in der Berufswelt ist das A und O.
ACHTUNG!!!
Es dürfen keine „normalen“ Einlagen in die Sicherheitsschuhe!
BGR 191 – Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:
Die Neuregelung der BGR 191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Daher ist die bisherige Vorgehensweise, private Einlagen in Sicherheitsschuhen zu tragen, nicht mehr zulässig. Mit der Neuregelung soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften der Sicherheitsschuhe, wie z.B. Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappe, erhalten bleiben. Nur zugelassene Sicherheitsschuhe bieten Ihnen für die orthopädische Versorgung entsprechende praxisorientierte Lösungen. Die Baumusterprüfung der Modelle erfolgt durch den TÜV und stellt sicher, dass ausschließlich geprüfte Bauteile und Materialien verwendet werden.
Wer kann diese Kosten übernehmen?
- Arbeitgeber
- Privat
- Agentur für Arbeit (Bis 15 Jahre im Berufsleben) – Diese Anträge werden bei den jeweiligen Stellen zur Verfügung gestellt.
- Deutsche Rentenversicherung (Ab 15 Jahre im Berufsleben) – Die Anträge G0100, G0133, G0134 und der Folgeantrag G0135 stehen Ihnen hier zum download bereit.
Bringen Sie die ausgefüllten Formulare, sowie eine fachärztliche Verordnung mit zu uns und wir reichen den Antrag in Ihrem Namen ein.